Honorar

Bis zum Jahr 2009 waren Bewertungssachverständige mit Privatauftrag an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (§ 34 HOAI) gebunden. Mit Inkraftreten der novellierten HOAI im August 2009 sind Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken im Privatauftrag an keine gesetzliche Gebührenordnung gebunden. Das Honorar kann frei vereinbart werden.

Die angemessene Honorierung kann hierbei auf Basis  bzw. in Anlehnung folgender Ansätze erfolgen:

  • Zeithonorar; Grundlage für das abschließende Honorar bildet hierbei der erforderliche Zeitaufwand
  • BVS Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien (Stand 2022); Grundlage für das Honorar bildet hierbei der ermittelte Verkehrswert
  • Gebühren der Gutachterausschüsse; Grundlage für das Honorar bildet hierbei der ermittelte Verkehrswert

Unsere Qualifikation/ unser Honorar:

Frau Dipl.-Ing. (FH) Alexandra Weber verfügt als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken über eine besondere Fachkunde, die sich in einem für alle Parteien angemessenen Honorar niederschlägt.

Grundsätzlich führen wir unsere Leistung auf Zeithonorar (Zeitaufwand) durch, da nicht immer der ermittelte Verkehrswert (Empfehlung der BVS Richtlinie bzw. Gutachterausschuss) und der erforderliche Aufwand in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Selbstverständlich haben wir auch für unsere Kunden Verständnis, die gerne vor einer Beauftragung die Honorierung in der entsprechenden Größe kennen möchten. Für ausgewählte Objekte bieten wir Ihnen daher gerne auch ein Pauschal-Honorar an.

Folgende Leistungen sind in unserem Pauschal-Honorar inkludiert:

  • Durchführung eines Ortstermins (Inaugenscheinnahme) zur Beurteilung des Gebäudezustands der Immobilie
  • Detaillierte Analyse sämtlicher wertrelevanter Unterlagen (Baugenehmigung, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis, Auskunft aus dem Altlastenkataster, Grundbuch insbesondere Eintragungen in Abt. II, Erschließungssituation, Mietverträge etc.)
  • Auswertung des Ortstermins und der wertrelevanten Unterlagen
  • Erstellung eines Gutachtens (Vollgutachten) unter Berücksichitung aller wertrelevanter Kriterien
  • Übergabe und Erläuterung des Gutachtens

Das Mindesthonorar beträgt für bebaute Grundstücke 2.300,– EUR netto (ohne Auslagen), da ein wirtschaftliches Arbeiten unter dieser Schwelle nicht möglich ist.

Gerne unterbreiten wir Ihnen auf Anfrage ein individuelles unverbindliches Angebot.

Sollten im Rahmen einer Anfrage zur Erstellung eines Wertermittlungsgutachtens detaillierte Fragen an uns gerichtet werden, die über das übliche Maß im Zuge eines Akquisegespräches hinausgehen (> 10 Minuten) und es zu keiner Beauftragung kommen sollte, werden die Fragen im Zuge einer Beratungsleistung durch uns beantwortet und auf Stundenbasis berechnet. Hierfür bitten wir um Verständnis.

„Natürlich kostet Qualität, aber fehlende Qualität kostet mehr.“(Prof. Dr. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger)