Zu dieser Frage wurde ein interessanter WISO Beitrag vom 25.03.2019 veröffentlicht.
Im Rahmen einer Beauftragung zur Wertermittlung von Immobilien wird bei der Auswahl der Dienstleister angeraten, auf die Qualifikation zu achten.
Machen Sie sich selbst ein Bild und informieren Sie sich über folgenden Link:
An dieser Stelle möchten wir auch gerne auf eine Pressemitteilung unter der Überschrift „Kostenlose Immobilienbewertungen sind wertlos“ des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. hinweisen.