Seit dem 27.11.2015 ist nunmehr auch die Mietpreisbremse in 16 hessischen Städten in Kraft getreten. Zukünftig darf die Miete bei einer Neuvermietung nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen bilden u.a. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen. Die Mietenbegrenzungsverordnung gilt bis zum 30.06.2019.