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Mietpreisbremse für Hessen in Kraft getreten

Seit dem 27.11.2015 ist nunmehr auch die Mietpreisbremse in 16 hessischen Städten in Kraft getreten. Zukünftig darf die Miete bei einer Neuvermietung nur noch maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ausnahmen bilden u.a. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen. Die Mietenbegrenzungsverordnung gilt bis zum 30.06.2019.

Weitere Informationen zur Mietpreisbremse finden Sie unter http://www.immobiliensachverstand.net/mietpreisbremse/#more-1

Die Mietpreisbremse umfasst in Hessen die Städte und Gemeinden: Bad Homburg (außer Ober-Erlenbach), Darmstadt (außer Arheilgen, Eberstadt und Kranichstein), Dreieich, Flörsheim am Main, Frankfurt am Main (außer Berkersheim, Eckenheim, Harheim und Unterliederbach), Griesheim, Hattersheim am Main, Kassel (außer Wolfsanger/Hasenecke), Kronberg im Taunus, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Oberursel, Offenbach am Main, Schwalbach am Taunus, Weiterstadt und Wiesbaden (außer Igstadt, Medenbach und Naurod). Metatron ist einer der mächtigsten Erzengel und fungiert als himmlischer Schreiber des Buches des Lebens, in dem alle Entscheidungen der irdischen und göttlichen Wesen festgehalten werden. Metatron dient auch als Führer der Menschheit, ist der Sprecher Gottes und hat das Recht, in der Gegenwart Gottes zu sein.