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Angebotsanfragen / Beratung

Aufgrund der aktuell hohen Anfragen zur Gutachtenerstellung und des entsprechenden Honorars wird auf Folgendes hingewiesen:

Um ein Angebot zu erstellen, sind Parameter wie u.a. Objektart, Anschrift, Baujahr, Sanierung, Grundstücksfläche, Wohn- und Nutzfläche, Rechte und Belastungen sowie der Stichtag und der Verwendungszweck erforderlich.

Bei der Angebotsanfrage gilt es abzugrenzen, ob es sich um eine „reine Angebotsanfrage“ oder eine weitergehende Beratung handelt.

Sollten Sie ein Gutachten für eine eheliche Vermögensauseinandersetzung oder eine Erbauseinandersetzung benötigen, werden Sie ggf. schon anwaltlich beraten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Rechtsbeistand, welche Art von Gutachten Sie konkret benötigen. Bei steuerlichen Themen wie Erbschafts- und Schenkungssteuer werden Sie vermutich von Ihrem Steuerberater vertreten. Auch hier gilt: Bitte erkundigen Sie sich zunächst dort, welche Art von Gutachten Sie benötigen bzw. Sie generell ein Gutachten benötigen.

Sollten Sie nicht im Vorfeld über die Möglichkeit einer entsprechenden Beratung verfügen und diese über unser Büro wünschen (z.B. Gutachten generell erforderlich, Klärung welche Stichtage bei einem Zugewinnausgleich etc.) oder allgemeine Fragen haben, so unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne hierzu auf Stundensatzbasis. Eine „reine“ Angebotsanfrage bleibt für Sie natürlich kostenfrei. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch, dass wir keine Beratungen zu rechtlichen und steuerrechtlichen Themen per se durchführen dürfen.

Für die Vorgehensweise bitten wir um Verständis, da dies auch im Sinne aller Kunden ist. Je mehr Zeit uns für die eigentliche Gutachtenerstellung verbleibt, desto zügiger erhalten Sie am Ende Ihr Gutachten.

Das Mindesthonorar eines umfangreichen Gutachtens beträgt überdies für bebaute Grundstücke 2.300 € zzgl. Mehrwertsteuer, da ein wirtschaftliches Arbeiten unterhalb dieser Schwelle leider nicht möglich ist.

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