Öffentliche Bestellung

In Deutschland ist der Begriff „Sachverständiger“ rechtlich nicht geschützt. Alle Personen, die der Meinung sind, dass sie für ihr Fachgebiet über das erforderliche Wissen verfügen, können sich „Sachverständige“ nennen.

Um jedoch wirkliche Experten von den sog. freien Sachverständigen abzugrenzen, wurde durch die deutsche Gesetzesgebung die „öffentliche Bestellung“ eingeführt. Die öffentliche Bestellung bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Fachgebiet besonders qualifiziert ist.

Bei öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen handelt es sich um Fachleute mit erheblich über dem Durchschnitt liegenden Fachkenntnissen. Um den Titel des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen führen zu dürfen, müssen sich die Sachverständige einem intensiven Prüfverfahren unterziehen. Die Tätigkeit eines öffentich bestellten und vereidigten Sachverständigen steht unter ständiger Aufsicht der Bestellungskörperschaft. Neben dem Nachweis der besonderen Fachkunde werden öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auch daraufhin überprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind.

Wer einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen beauftragt, erhält somit Sicherheit für die Entscheidungsfindung.

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden darauf vereidigt, dass sie unabhängig, weisungsfrei, gewissenhaft und unparteiisch handeln. Darüber hinaus hat sich der Sachverständige auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist, regelmäßig im erforderlichen Umfang fortzubilden.

Folgende fachlichen Anforderungen werden u.a. für die Bestellung auf dem Sachgebiet „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ gestellt:

  • Wirtschaftliche Kenntnisse (Volkswirtschaftliche Kenntnisse, Betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Entwicklung und aktueller Stand des Grundstücks-, Miet-, Bau- und Kapitalmarktes, Rechte und Lasten an Grundstücken und deren wirtschaftliche Einflüsse, Mathematische Kenntnisse, Methoden der Immobilienanalyse und Projektentwicklung)
  • Technische Kenntnisse (Baugrundverhältnisse, Altlasten, Kontiminationen, Baukonstruktion, Baustatik, Bauweisen und Bauverfahren, Baustoffe, Normen und technische Vorschriften, Verfahren und Kriterien zur Erkennung und Beseitigung von Bauschäden und Baumängeln, Baukostenkalkulation, Bautenstandskontrolle und Mittelverwendungsprüfung, Bauablauf und Bauorganisation)
  • Rechtliche Kenntnisse (Kenntnisse des öffentlichen Planungs-, Bau- und Bodenrechts, Baugesetzbuchs, Verordnungen nach § 199 BauGB, Baunutzungsverordnung, Landesbauordnungen, öffentlich geförderter Wohnungsbau, verwaltungsrechtliche Verfahren, Kommunale Abgabengesetze, Denkmalschutz, Kenntnisse bewertungsrechtlicher Gesetze, Verordnungen und Richtlinien, Kennntisse des Privatrechts, BGB, Erbbaurechtsgesetz, Wohnungseigentumsgesetz, Kenntnisse des Steuerrechts, Grundbuch, Rechtsgrundlagen für die Bestellung von Sachverständigen)
  • Wertermittlungsverfahren und ihre Anwendung (Verkehrswert, Grundsätze der Auwahl der Wertermittlungsverfahren und deren Begründung, Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Kenntnisse sonstiger Bewertungsverfahren und –methoden, betriebswirtschaftliche Kenntnisse für die Bewertung von Management-/ Betreiberimmobilien, Bewertung von Immobilienportfolios, Bewertung im Rahmen der Rechnungslegung nach HGB und IFRS, Beleihungswert, Realkredit, Kostenmiete, Gewerbemietgutachten)
  • Kenntnisse über Inhalt und Aufbau von Gutachten (Besondere Kenntnisse über Inhalt und Aufbau von Gutachten entsprechend gesetzlicher Regelungen und Richtlinien)
  • Kenntnisse der Grundsätze für die sachverständige Tätigkeit sowie zum Vertragsrecht und Datenschutz (Rechtsformen der Berufsausübung, Bewertungsorganisationen, Gutachterausschüsse, Grundsätze Berufsausübung, Vertragsrecht für Bewertungstätigkeit, Datenschutz)

Einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen kann man an der Verwendung des Logos erkennen.

Detaillierte Informationen über „öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ können der Mustersachverständigenordnung des Deutschen Industrie- und Handelskammertag entnommen werden.

Im bundesweiten Sachverständigenverzeichnis finden Sie alle öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die jeweiligen Fachgebiete:

http://svv.ihk.de